Hundehaltung / Hundesteuer in der Stadt Brilon


In diesen Tagen versendet die Stadtverwaltung Brilon ihre jährlichen Steuerbescheide. In diesem Zusammenhang möchte die Verwaltung nochmals darauf hinweisen, dass jeder Hundehalter verpflichtet ist, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in seinem Haushalt zur Hundesteuer anzumelden.

 

 

Die Verwaltung bittet alle Hundehalter, bisher noch nicht angemeldete Hunde umgehend beim Steueramt der Stadt Brilon anzumelden. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Steueramt erfolgen.

 

 

Leider ist in der Vergangenheit immer wieder festgestellt worden, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung der Hunde nicht erfolgt. Zur Feststellung aller gehaltenen Hunde wird die Verwaltung daher in diesem Jahr eine Hundezählung vornehmen. Bei der Feststellung eines steuerlich nicht angemeldeten Hundes entstehen dem Halter erhebliche zusätzliche Kosten, die durch eine Anmeldung vermieden werden können.

 

 

Nach dem Landeshundegesetz NRW sind große Hunde (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) sowie Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde zusätzlich beim Ordnungsamt der Stadt Brilon anzuzeigen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.

 

Link zu den Formularen