Schiedsamtsbezirk I
| Derkeres Quartal Oberes Quartal Altenbüren Esshoff Rixen Scharfenberg |
Manfred Brune Voßkuhle 17 59929 Brilon Tel.: 02961 / 1305 oder 743225 |
Schiedsamtsbezirk II
| Kreuziger Quartal Niederes Quartal Alme Bontkirchen Brilon-Wald Gudenhagen-Petersborn Hoppecke Madfeld Messinghausen Nehden Radlinghausen Rösenbeck Thülen Wülfte |
Helmut Roitsch Rübezahlweg 8 59929 Brilon Tel.: 02961 / 6367 |
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Stadt Brilon auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.
Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist
Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen finden Sie unter: www.schiedsamt.de