Lilli
Arnold
Verwaltung allgemein
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind selbstverständlich jederzeit möglich.
Franz
Heers
Fachbereichsleitung II / Kämmerer, Abteilungsleiter 20 - Finanzverwaltung
Verwaltung allgemein
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Die Stadt Brilon fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohn- und sonstigen Gebäuden mit einem Pauschalbetrag von 500 € pro Anlage.
Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 beschlossen, dieses Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Gefördert werden sollen 50 Anlagen pro Jahr. Das Förderprogramm hat zunächst eine Laufzeit von 2021 bis 2023, was einer Gesamtförderung von 150 Anlagen entspricht. Es gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten.
Förderkriterien sind:
➔ Inbetriebnahme ab dem 01.07.2021
➔ Anlage auf privaten Wohn- oder sonstigen Gebäuden (keine Gewerbeobjekte)
➔ Gefördert werden Dachanlagen
➔ Plug-In-Anlagen fallen nicht unter das Förderprogramm
➔ Max. Nennleistung: 15 kWp; mindestens 5 kWp
➔ Antragsteller/in: natürliche Person, Erben- oder Eigentümergemeinschaft
➔ Standort: Stadtgebiet Brilon
➔ Kontingent von 50 geförderten Anlagen p.a. ist noch nicht erschöpft. Das Programm ist zunächst auf 150 Anlagen (2021 - 2023) begrenzt.
Bei Rückfragen zum Programm steht Ihnen Herr Heers (pv-foerderung(at)brilon.de) oder 02961/794-310) gerne zur Verfügung.
Die Stadt Brilon sieht in diesem Förderprogramm einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Erzeugung umweltfreundlicher Energie im Stadtgebiet Brilon.
Nutzen Sie zur Beantragung der Fördermittel den Förderantrag (siehe "Downloads"), der digital ausgefüllt und unterschrieben gerne per Mail an pv-foerderung(at)brilon.de zusammen mit Kopien des Inbetriebnahmeprotokolls und der Rechnung des ausführenden Unternehmens übermittelt werden kann.
Außerdem kann die Beantragung auch online über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon gestellt werden (siehe "Links").
Antragsformular
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Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
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