Der Entwurf der Meldeunterlagen zur Meldung des Europäischen Vogelschutzgebiets (VSG) „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ auf dem Gebiet der Städte Brilon, Marsberg, Olsberg, Bad Wünnenberg und Büren wird erneut offengelegt.
Für das zu meldende VSG ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein faktisches Vogelschutzgebiet‘ handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie aufgrund der Datenlage hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz „geeignetsten Gebieten“ gehören. Aus diesem Grund können sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf Pläne und Projekte ergeben. Das LANUV hat das Gebiet nach naturschutzfachlichen Kriterien geprüft und ermittelt.
Nach der ersten Auslegung des Entwurfes der Meldeunterlagen hat das LANUV aus dem Ergebnis der ausgewerteten Einwendungen eine Kulissenänderung vorgenommen. Im Rahmen der Auswertung haben sich keine Änderungen in Bezug auf die melderelevanten Arten oder Arten des sogenannten Standarddatenbogens ergeben.
Die Unterlagen zu der geänderten Gebietskulisse, aus denen sich die Art, der Umfang sowie die Gründe der Meldung ergeben, stehen in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich dem 27.03.2023 neben weiteren Informationen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter folgendem Link zur Verfügung:
Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit die Meldeunterlagen unter anderem bei der Stadt Brilon, Abteilung Stadtplanung vor Ort einzusehen.
Eigentümerinnen und Eigentümer oder andere Berechtigte können bezüglich der neu in die Kulisse übernommenen Flächen oder bezüglich der Kulissenanpassung Bedenken und Anregungen beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift vorbringen oder per E-Mail an AnhoerungVogelschutzgebiet@bra.nrw.de senden. Neue Stellungnahmen zu den in der Kulisse verbliebenen Flächen sind nur beachtlich, soweit durch die Anpassung eine neue Betroffenheit auf den verbliebenen Flächen ausgelöst wird. Bedenken und Anregungen, welche bereits in dem vorherigen Auslagezeitraum vorgetragen wurden oder hätten vorgetragen werden können, sind im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung unbeachtlich. Nach Ablauf der Frist eingehende Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Eingabe muss die vollständige Anschrift zu ersehen sein. Die Anregungen und Bedenken sollen näher begründet sein; es soll zumindest das betroffene Gebiet, der naturschutzfachliche Belang sowie die Art der Betroffenheit bzw. Beeinträchtigung dargelegt sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestgehalt können nicht berücksichtigt werden.
Soweit zu dem Vorhaben Anregungen und Bedenken eingehen, wird die Bezirksregierung Arnsberg als Anhörungsbehörde diese überprüfen und an das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weiterleiten. Nach einer Beteiligung der Landesministerien, wird die Landesregierung abschließend über die Gebietsvorschläge entscheiden.