Hier erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Dienstleistungen der Stadt Brilon und die Kontaktdaten der direkten Ansprechpersonen (Startseite: Dienstleistungen und Themenbereiche A-Z).
Im Dienstleistungsportal der Stadt Brilon sind die Dienstleistungen gebündelt, die bereits elektronisch abgewickelt werden können. Es wird, soweit rechtlich möglich, laufend um weitere Dienstleistungen erweitert. Das Portal bietet Beschreibungen, ggf. nötige Formulare und für kostenpflichtige Dienstleistungen eine direkte Online-Bezahlfunktion.
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Aktuelles:
In letzter Zeit wurden folgende Gegenstände als Fundsache im Fundbüro der Stadt Brilon abgegeben (Stand: 29.07.2021):
Mai 2021
Juni 2021
Juli 2021
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch unter 794-213, 794-212 oder 794-211, ob der vermisste Gegenstand im Fundbüro eingegangen ist.
Wenn Sie eine Fundsache abgeben möchten, können Sie dies auch an der Information im Rathaus (Am Markt 1) oder Verwaltungsnebengebäude (Bahnhofstr. 33) tun. Bitte geben Sie hierbei an, wann und wo Sie den Gegenstand gefunden haben.
Allgemeines:
Im Fundbüro werden Fundsachen entgegengenommen und solange aufbewahrt, bis sich der Eigentümer meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Wer einen Gegenstand findet, ist gesetzlich verpflichtet den Fund anzuzeigen.
- Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen (Findereigentum).
- Für die Aufbewahrung wird je nach Wert der Fundsache eine geringe Gebühr erhoben.
- Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert
der gefundenen Sache ab.
Bei Fundtieren wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein Brilon e.V., Wülfter Str. 82, 59929 Brilon, Telefon 02961 / 1878.
- §§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 16 (1) Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- § 1 (1) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) - Tarifstelle 9 bis 9.1
Die Verwaltungsgebühren bei Aushändigung an den Verlierer oder bei Findereigentum richten sich nach dem Schätzwert der Fundsache:
Schätzwert bis 25 Euro: gebührenfrei
Schätzwert 26 bis 150 Euro: 5 Euro
Schätzwert 151 bis 500 Euro: 10 Euro
Schätzwert über 500 Euro: 15 Euro
Je weitere angefangene 500 Euro: + 15 Euro
Adelia
Beckel
Einwohnermeldeamt
Montag
07:30 - 15:30 - nur nach Terminvereinbarung
Dienstag
07:30 - 15:30 - nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch
07:30 - 15:30 - nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag
07:30 - 17:30 - nur nach Terminvereinbarung
Freitag
07:30 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Marianne
Becker
Einwohnermeldeamt
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
07:30 - 17:30 - nur nach Terminvereinbarung
Freitag
07:30 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Gabriele
Bürger
Einwohnermeldeamt
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
07:30 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Ute
Röttger
Einwohnermeldeamt
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Adelia
Beckel
Einwohnermeldeamt
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Marianne
Becker
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Gabriele
Bürger
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Ute
Röttger
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Mai 2021
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Hinweis:
Bitte informieren Sie sich zunächst telefonisch unter 794-213, 794-212 oder 794-211, ob der vermisste Gegenstand im Fundbüro eingegangen ist.
Wenn Sie eine Fundsache abgeben möchten, können Sie dies auch an der Information im Rathaus (Am Markt 1) oder Verwaltungsnebengebäude (Bahnhofstr. 33) tun. Bitte geben Sie hierbei an, wann und wo Sie den Gegenstand gefunden haben.
Allgemeines:
Im Fundbüro werden Fundsachen entgegengenommen und solange aufbewahrt, bis sich der Eigentümer meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Wer einen Gegenstand findet, ist gesetzlich verpflichtet den Fund anzuzeigen.
- Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen (Findereigentum).
- Für die Aufbewahrung wird je nach Wert der Fundsache eine geringe Gebühr erhoben.
- Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert
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Bei Fundtieren wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein Brilon e.V., Wülfter Str. 82, 59929 Brilon, Telefon 02961 / 1878.
Die Verwaltungsgebühren bei Aushändigung an den Verlierer oder bei Findereigentum richten sich nach dem Schätzwert der Fundsache:
Schätzwert bis 25 Euro: gebührenfrei
Schätzwert 26 bis 150 Euro: 5 Euro
Schätzwert 151 bis 500 Euro: 10 Euro
Schätzwert über 500 Euro: 15 Euro
Je weitere angefangene 500 Euro: + 15 Euro
- §§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 16 (1) Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
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Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 07:30 - 15:30 - nur nach Terminvereinbarung |
Dienstag: | 07:30 - 15:30 - nur nach Terminvereinbarung |
Mittwoch: | 07:30 - 15:30 - nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 07:30 - 17:30 - nur nach Terminvereinbarung |
Freitag: | 07:30 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung |
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