Hier erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Dienstleistungen der Stadt Brilon und die Ansprechpersonen (Startseite: Dienstleistungen und Themenbereiche A-Z).
Im Dienstleistungsportal der Stadt Brilon sind die Dienstleistungen gebündelt, die bereits elektronisch abgewickelt werden können. Zum Dienstleistungsportal gelangen sie hier!
 

Schiedsamt

Schiedsamtsbezirk I

Schiedsamtsbezirk II

Derkeres Quartal                            
Oberes Quartal
Altenbüren
Esshoff
Rixen
Scharfenberg 

Kreuziger Quartal                          
Niederes Quartal
Alme
Bontkirchen
Brilon-Wald
Gudenhagen-Petersborn
Hoppecke
Madfeld
Messinghausen
Nehden
Radlinghausen
Rösenbeck
Thülen
Wülfte

Volker Elias
Antoniusstraße 13
59929 Brilon
Tel.: 02961 / 908229

Christiana Kretzschmar
Am Kalvarienberg 1
59929 Brilon
Tel.: 02961 / 51222


Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Stadt Brilon auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.

Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen finden Sie unter: www.schiedsamt.de
 

Schiedsmänner

Ihre Ansprechperson

m.reermann@­brilon.de
02961 / 794-217
Details
Stadtverwaltung Brilon - Amtshaus
Raum: Amtshaus, Zimmer 11
Bahnhofstraße 33
59929 Brilon
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 - nur nach Terminvereinbarung
Freitag:08:00 - 12:30 - nur nach Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind bei Bedarf ebenfalls möglich.

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