Wunderschön in ein Tal eingebettet, gesäumt von Wald und Hang, liegt das weit über Brilons Grenzen hinaus bekannte Waldfreibad Gudenhagen. Mit einer riesigen Wasserfläche und weiten Liegewiesen, die den Pool umrahmen oder sich malerisch den Hang hinauf ziehen, ist es ein herrlicher Ort für relaxte Sommertage.
Mit seinen ca. 6.500 qm Wasserfläche ist das Waldfreibad in Gudenhagen eines der größten Freibäder NRW`s.
Waldfreibad Gudenhagen
Am Waldsee 1
59929 Brilon-Gudenhagen
Tel.: 02961 8627
Hier finden Sie eine Anfahrtsskizze zum Freibad. Die rote Markierungsnadel kennzeichnet den Parkplatz des Freibades.
Bei der Benutzung von einigen Routenplanern kommt es leider zu Irreführungen. Achten Sie bitte auf folgende Beschilderung an der B 251 (hier klicken)
Um zu informieren, ob die Besucherkapazität - besonders an heißen Sommertagen - vielleicht schon ausgeschöpft ist und unnötige Anreisen vermieden werden können, bieten wir hier unsere Online-Ampel zum Einsehen an. Steht die Ampel auf "grün" sind aktuell noch freie Kapazitäten zur Verfügung, steht sie auf "rot", ist das Besucherkontigent leider schon ausgeschöpft.
Nach derzeitigem Stand (07.05.2026) öffnet das Freibad voraussichtlich Anfang Juni 2026.
Badbeschreibung:
kostenloses WLAN
Aktuelle Wassertemperatur: --
Öffnungszeiten des Bades: --
Der späteste Einlass ist 30 Minuten vor Schließung des Bades.
Eintrittspreise Waldfreibad Gudenhagen:
Auch Kartenzahlung möglich!
| Einzelkarte | 10er-Karte | Saison-Karte | Einzelkarte mit Sauerlandcard / Familienkarte | |
| Erwachsene | 4,00 € | 35,00 € | 60,00 € | 3,00 € |
| Kinder, Jugendliche bis 18 J., Schüler/Stud. mit Ausweis/Schwerbeh. | 3,00 € | 25,00 € | 35,00 € | 2,00 € |
| Familien | 72,00 € |
Eintritt ist für Kinder ab dem vollendeten 4. Lebensjahr zu zahlen. Ermäßigungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Schüler, Studenten, Personen BFD bis 25 Jahre und Schwerbehinderte ab einem GdB von 50 %. Ein entsprechender gültiger Ausweis ist vorzulegen.
Als Familien gelten maximal 2 Erwachsene und zugehörige eigene Kinder. (Kinder bis 18 Jahre, sowie Schüler, Studenten, Personen BFD bis 25 Jahre, nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises.)