Amtsblatt

Amtsblatt - Grafik mit Darstellung des Kopfbereichs der Amtsblätter


Das Amtsblatt ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon gemäß der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungs- verordnung - BekanntmVO) sowie der Hauptsatzung der Stadt Brilon.

Herausgeber:                   
Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon

Bezugsmöglichkeit:  
Die Stadt Brilon versendet im Rahmen der digitalen Bereitstellung des Amtsblatts am Tag vor der Veröffentlichung im Internet auf Wunsch eine kostenfreie Service-E-Mail mit dem Hinweis auf die bevorstehende Veröffentlichung des Amtsblatts sowie dem direkten Link zur Internetseite.

Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an poststelle(at)brilon.de und teilen uns Ihre E-Mail-Adresse mit. Sie werden dann in den entsprechenden Verteiler aufgenommen.

Wir bitten um Beachtung, dass bei Fehlern in der Zustellung von E-Mails aufgrund von Überschreitungen der Speicherkapazität Ihres Posteingangs o.ä. unsererseits keine Gewähr für den tatsächlichen Erhalt übernommen wird.

Die Amtsblätter sind zudem im Rathaus, Zimmer 25, einsehbar. Ebenso können dort Amtsblätter früherer Jahrgänge angefragt werden.

Amtsblätter des laufenden Jahres und ein Archiv finden Sie hier.

 

Amtsblätter Amtliche Bekanntmachung

Ihre Ansprechpersonen

h.hillebrand@­brilon.de
02961 / 794-102
Details
Stadtverwaltung Brilon - Rathaus
Raum: Rathaus, Zimmer 25
Am Markt 1
59929 Brilon
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30
Dienstag:08:00 - 12:30
Mittwoch:08:00 - 12:30
Donnerstag:08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich. Das Rathaus ist donnerstags (Dienstleistungsnachmittag bis 18 Uhr) ab 16 Uhr nicht mehr öffentlich zugänglich und erreichbar; bei Bedarf melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Ansprechperson an.

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