Unsere Internetseite

Was steht drin?


Die Internetseite der Stadt Brilon ist www.brilon.de.

Auf der Seite findet man Informationen zur Stadtverwaltung und zum Leben und Arbeiten in Brilon. Die Inhalte zum Leben und Arbeiten in Brilon sind auch für Gäste der Stadt interessant.

Durch die Informationen zur Stadtverwaltung kann man verschiedene Dinge herausfinden. Zum Beispiel, welche Aufgaben die Stadtverwaltung hat, an wen man sich mit seinen Anliegen wenden kann und welche Personen wann und wo erreicht werden können.

Häufig wird auch auf andere Internetseiten, zum Beispiel die über den Tourismus in Brilon, verlinkt. Dies halten wir für sinnvoll, damit nicht an verschiedenen Stellen Informationen doppelt vorhanden und auch doppelt aktuell zu halten sind.

Die Hauptthemen sind oben auf der Seite angegeben und dort können Sie die weiteren Inhalte zum Thema über das Untermenü auswählen:

Gebärdensprache

Gemeinsam mit vielen weiteren Kommunen und der Charamel GmbH arbeiten wir im Beteiligungsprojekt „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ (KGA) an einer umfassenderen digitalen Teilhabe für gehörlose Menschen.

Hier geht's zum Gebärdensprach-Avatar-Video.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.gebaerdensprach-avatar.de.

Wie bediene ich die Internetseite der Stadt Brilon?

Zur Startseite

Von jeder anderen Seite zurück zur Startseite kommen Sie, wenn Sie im Banner,
oben links auf der Seite, auf das Logo der Stadt Brilon klicken.

Suchen

Wenn Sie etwas auf der Seite suchen wollen, z.B. eine Aufgabe der Stadt Brilon:

Klicken Sie in die Suchzeile im Banner, oben rechts auf der Seite, und schreiben
Sie das Suchwort hinein. Es werden Ihnen sofort Vorschläge gemacht. Ist die
Lösung nicht dabei, drücken Sie die Eingabetaste. Dann werden Ihnen die
Suchergebnisse angezeigt.
 

Schriftgröße ändern

In der Ecke oben rechts finden Sie mit diesen Zeichen eine Möglichkeit, die
Größe der Schrift auf der Internetseite schnell zu verändern. Hier haben Sie
drei Möglichkeiten, die einzeln anklickbar sind.

Sie können aber auch über diese Tasten auf Ihrer Tastatur die Schrift größer
machen (bitte gleichzeitig drücken, bis zur für Sie angenehmen Größe):  
Strg und +

Genauso können Sie über diese Tasten auf Ihrer Tastatur die Schrift kleiner
machen (bitte gleichzeitig drücken, bis zur für Sie angenehmen Größe):  
Strg und -
 

Kontrast ändern

Neben Kontrasteinstellungen in Ihrem Internetbrowser haben Sie über dieses
Zeichen in der Ecke oben rechts auf der Seite die Möglichkeit, die Hintergrund-
farbe umzustellen.
 

Vorlese-Funktion

Sie können sich unsere Internet-Seiten vorlesen lassen. Die Startmöglichkeit
finden Sie oben rechts auf der Seite.
 

Bewegte Inhalte

Oben auf der Seite ist ein Durchlauf von Bildern eingestellt. Diese wechseln nach
einigen Sekunden. Mit einem Klick auf die Pfeile rechts und links können Sie die
Bilder selbst durchklicken. Mit einem Klick an eine beliebige Stelle in der Bildmitte
halten Sie den Bilddurchlauf an.
 

Bereitgestellte PDF-Dateien

An einigen Stellen wird auf PDF-Dateien verlinkt (zum Beispiel: Ortsrecht, Amtsblätter usw.). Diese wurden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten barrierefrei gestaltet. Es ist jedoch nicht bei allen möglich gewesen. Insbesondere ältere bereitgestellte Dateien können die Vorgaben nicht (mehr) erfüllen.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
 

Weitere Funktionen und Informationen

Die Internetseite lässt sich in üblicher Weise bedienen.

Die Bedienung ist zudem mit einer Computermaus und auch mit der Tastatur möglich.

Bilder und grafische Darstellungen wurden möglichst vollständig mit Titeln und Alternativtexten versehen.

Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist nicht vollständig möglich.



Gerne nehmen wir Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen entgegen. Wie? Siehe nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit – Punkt Feedback und Kontaktangaben.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am Alltag sollen auch Internetangebote für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe zugänglich sein.  Die Stadt Brilon ist bemüht, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen und so zu gestalten, dass den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und den betreffenden veröffentlichten harmonisierten Normen (EN 301 549) oder maßgeblichen Teilen der Normen in der jeweils geltenden Fassung Rechnung getragen wird.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Stadt Brilon mit ihren Unterkapiteln, nicht jedoch für innerhalb dieser Internetseite verlinkte andere Internetseiten. Sie gilt für die Internetseite der Stadt Brilon in Desktop- und in mobiler Ansicht.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik:

Die Internetseite der Stadt Brilon ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Mit der Möglichkeit zur Bedienung der Internetseite über die Tastatur, zur Veränderung von Schriftgrößen und Änderung der Kontrasteinstellung, mit einer Vorlesefunktion, einer klaren Struktur und der besonderen Gestaltung bereitgestellter Inhalte und Dateien erfüllt diese Internetseite einen großen Teil der Anforderungen von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist nicht vollständig möglich.

Die Beurteilung des Stands der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik beruht auf einer Selbstbewertung der Stadt Brilon unter Hinzuziehung der zugrunde liegenden oben genannten Rechtsvorschriften und Vorgaben sowie darauf basierender Leitfäden (vorrangig BITV-Test Selbstbewertung über das Projekt BIK für Alle (bik-fuer-alle.de) und das Angebot BITV Test (https://webtest.bitv-test.de/)).

Die größtmöglich barrierearme Gestaltung erfolgte zudem in Zusammenarbeit mit der Südwestfalen-IT (Hemer), von deren Seite der technische Rahmen bereitgestellt worden ist.

 

Nicht barrierefreie Inhalte und Begründung:

Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Im Rahmen der Möglichkeiten wird laufend daran gearbeitet, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Beispielsweise werden bei neu einzustellenden PDF-Dateien die Vorgaben der Barrierefreiheit nahezu vollständig erfüllt. Dies ist jedoch z.B. bei Inhalten wie Plänen in Amtsblättern nicht immer möglich. Bei alten bereitgestellten Daten, zum Beispiel ebenfalls den Amtsblättern, kann die Barrierefreiheit leider aufgrund der zurückliegenden Erstellungszeitpunkte nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Gerne möchten wir auch nicht unmittelbar abrufbare Inhalte für alle zugänglich machen und stellen daher bei Bedarf gerne eine andere Möglichkeit bereit. Sollte nicht jeder Punkt der Internetseite über die Tastaturfunktionen zu erreichen oder die Funktion für einen Screenreader oder weitere Hilfsmittel mitunter nicht annehmbar sein, so sind wir für Hinweise dankbar und arbeiten an einer Behebung. Der Start des Echtbetriebs dieser Neuauflage der Internetseite erfolgte im Juni 2020. Er brachte zu Beginn nur geringfügige notwendige Korrekturen mit sich, an deren Behebung aber umgehend nach Bekanntwerden gearbeitet wurde bzw. bei Bedarf bei aktuellem Bekanntwerden gearbeitet wird.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 17.06.2020, in zeitlicher Nähe zur Aufnahme des Echtbetriebs der neu aufgelegten Internetseite, erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.11.2022 überprüft und unter der Aufnahme geringfügiger Änderungen als weiterhin gültig angesehen.

 

Feedback und Kontaktangaben:


Gerne nehmen wir Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit entgegen.

Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder natürlich einen von Ihnen bevorzugten anderen Weg. So können Sie uns auch etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechpersonen für die Internetseite der Stadt Brilon:

Team Öffentlichkeitsarbeit Stadt Brilon
02961 / 794 138 oder medien(at)brilon.de

 

Überwachungsstelle und Ombudsstelle (Durchsetzungsverfahren):
 

  • Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Die Kontaktaufnahme ist hier möglich:

ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de
 

  • Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sie können die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik, wenn Sie der Meinung sind, auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der Stadt Brilon keine zufriedenstellenden Antworten erhalten zu haben. Diese versucht unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Hindernisse und Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und hat die folgenden Kontaktdaten:

0211 / 855 3451 oder ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

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