Pressemitteilung Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 10.04.2025
Brilon/Olsberg/Bestwig. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung zur B7n startet noch in diesem Monat. Ab dem 8. April 2025 erfolgt die Bekanntmachung der bevorstehenden Offenlage aller einsehbaren Unterlagen in den Amtsblättern der Kommunen Brilon, Olsberg und Bestwig sowie in einigen Tagen auf der Internetseite des Fernstraßenbundesamtes und dem UVP-Portal des Bundes.
Die Offenlage startet am Montag, 28. April 2025. Ab diesem Tag bis einschließlich zum 27. Mai 2025 werden die Unterlagen auf der Seite des Fernstraßenbundesamtes und dem UVP-Portal des Bundes digital veröffentlicht sowie analog in den jeweiligen Rathäusern ausliegen, damit die betroffene Öffentlichkeit sie einsehen kann. Bis einschließlich zum 27. Juni 2025 können schriftliche Einwendungen vorgebracht werden.
Über die Linienfindung bestätigt der Bund den geplanten Streckenverlauf
Der Neubau der B7n ist Bestandteil des Netzkonzeptes zur Stärkung und Erschließung des Hochsauerlandes mit Anbindung an die A445 bei Wickede und die A44 und A33 bei Bad Wünnenberg und vom Deutschen Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf verabschiedet. Damit besteht für den Landesbetrieb Straßenbau NRW das Planungsrecht.
Die B7n befindet sich derzeit in der Linienfindung. Dieses Verfahren bestätigt dem Vorhabenträger, und damit Straßen.NRW, den geplanten Streckenverlauf im Namen der Bundesrepublik Deutschland. Zu den dafür nötigen Unterlagen gehört, neben dem straßenbautechnischen Entwurf und der Verkehrsuntersuchung, die Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), um möglichst konfliktarme Bereiche ermitteln zu können. Diese wird gemäß §§ 18 ff. UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) ebenso wie alle Planunterlagen inclusive Zeichnungen und Erläuterungen ab dem 28. April online und analog einsehbar sein.
B7n über rund 12 Kilometer als „2-1-Querschnitt“ geplant
Der Vorhabenträger Straßen.NRW plant den Neubau der B7n ab dem Ende der A 46 in Nuttlar bis nordöstlich Brilon zur B480. Sie ist grundsätzlich als ein sogenannter „2+1-Querschnitt“ konzipiert. Das bedeutet, dass den Verkehrsteilnehmern im Wechsel zwei Fahrstreifen zum sicheren Überholen zur Verfügung stehen werden. Die Länge der Neubaustrecke beträgt ca. 11-12 km. Sie wird westlich von Brilon (RLG Busdepot) über eine Verbindungsrampe mit der tieferliegenden B 7 „alt“ verknüpft. Weitere Verknüpfungen mit dem untergeordneten Verkehrsnetz sind am „Mühlenweg“ und an der „Scharfenberger Straße“ vorgesehen.
Im Rahmen der Vorplanung wurden zahlreiche Trassenvarianten entwickelt; betrachtet wurden sowohl von der Niederlassung des Landesbetriebes Straßen NRW entwickelte Varianten als auch weitere Varianten aus Vorschlägen der Bevölkerung und der Politik. Vorzugsvariante ist die Variante 1-2b-7-5/6, die sowohl umweltfachlich als auch wirtschaftlich als beste Variante abschneidet.
Kontakt:
Sonja Funke; Medienreferentin Projekt B7n
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift
Tel.: (0291) 298-129 / E-Mail: sonja.funke(at)strassen.nrw.de