Am 10.07.2025 wurde auf brilon-totallokal.de ein Bericht der CDU-Ratsfraktion veröffentlicht, welcher fälschlich darlegt, dass die bestehenden Wohnbaulandentwicklungen in Petersborn im Bereich ‚Am Kahlen Hohl‘ und in den privaten Arealen nicht weiter verfolgt würde. Diese Darstellung erfolgte ohne Wissen oder Rücksprache mit der Stadt Brilon und entspricht keineswegs den Tatsachen.
Um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum sicherzustellen, hat der Rat der Stadt Brilon eine gesamtstädtische Entwicklungsstrategie beschlossen. Diese Strategie umfasst auch den Wohnbedarf der Bevölkerung im Ortsteil Gudenhagen-Petersborn. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wurde am 12.12.2024 durch den Rat der Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Brilon Nr. 72 „Petersborn“ gefasst. Auf einem städtischen Grundstück werden zwei Bauplätze entstehen. Entgegen des zuvor benannten Berichtes wird an dieser Entwicklung festgehalten.
Derzeit wird die Entwässerung des Gebietes geplant. Bei der früheren gesamträumlichen Entwässerungsplanung konnte die jetzige Wohnbaulandentwicklung noch nicht berücksichtigt werden, da für eine entsprechende Innenentwicklung zum damaligen Zeitpunkt keine ausreichende Perspektive bestand und die Vorgaben zum Hochwasserschutz sich zwischenzeitlich deutlich erhöht haben. Aus diesem Grund bestehen für weitere Wohnbaulandentwicklungen derzeit keine ausreichenden Reservekapazitäten für das Niederschlagswasser. Dies betrifft auch sämtliche anderweitige Planungsmöglichkeiten. Sowohl für die beiden städtischen Bauplätze im Bereich ‚Am Kahlen Hohl‘, als auch für die Innenverdichtung in den privaten Arealen gibt es jedoch Lösungsmöglichkeiten durch zentrale und dezentrale Zwischenpufferungen. Die benötigten Kapazitäten werden derzeit durch ein Ingenieurbüro ermittelt. Diese Lösungen werden dann bauleitplanerisch festgesetzt und das Verfahren fortgeführt.
Es wird weiterhin davon ausgegangen im nächsten Jahr die beiden städtischen Bauplätze vermarkten zu können.
Bezüglich der Entwicklung auf den privaten Grundstücksflächen wird derzeit davon ausgegangen mind. 6 bis 8 Bauplätze entwickeln zu können. Mit den privaten Grundstückseigentümern fand und findet weiterhin ein intensiver Austausch bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten statt. Mit den Ergebnissen der Entwässerungsplanung wird eine Grundlage für ein weiteres Bauleitplanverfahren vorliegen.
Die Stadt Brilon folgt damit den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung sowie des Wohnbaulandkonzeptes der Stadt Brilon die Innenentwicklung zu forcieren und ausreichend Wohnraumkapazitäten für die örtliche Bevölkerung sicherzustellen.