Zur Aufstellung der
4. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 72 “Petersborn“ (https://www.o-sp.de/brilon/plan?L1=13&pid=82772)
findet am
Mittwoch, dem 12. März 2025, um 17:30 Uhr
im Gemeinschaftshaus „Grün-Weiss“
in Brilon-Petersborn
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Ziel des Planverfahrens ist es, den westlichen Teil der stadteigenen Grundstücke Gemarkung Brilon, Flur 64, Flurstücke 312 und 313 sowie den angrenzenden Teil der Wirtschaftswegeparzelle 125 zu Wohnbauland zu entwickeln. Der Vorhabenbereich hat eine Größe von ca. 0,2 ha.
Der vorgesehene Entwicklungsbereich liegt im Ortsteil Petersborn östlich der Straße “Am kahlen Hohl“ (gegenüber der Hausnummer 5) in einer integrierten Lage im Innenbereich. Er wird von der umliegenden Wohnbebauung entlang der Straßen “Petersborn“, “Gudinburger Weg“ und “Am kahlen Hohl“ begrenzt.
Geplant sind zwei Baugrundstücke, die über die Straße „Am kahlen Hohl“ bereits vollständig verkehrstechnisch erschlossen sind und nach der Art der baulichen Nutzung als WA -Allgemeines Wohngebiet- festgesetzt werden sollen.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Planentwurf im Rahmen der o. g. Veranstaltung durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden.
Über diese Veranstaltung hinaus können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, elektronisch, per Fax (02961/794-108) oder per E-Mail (planung(at)brilon.de) sowie mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) abgegeben werden.