Gehweg- und Straßenreinigung im Herbst

Information des Ordnungsamts - Bestehende Verpflichtungen dienen der Sicherheit

Seit einigen Tagen zeigen viele Bäume die ersten bunten Blätter. Was einerseits schön aussieht, birgt andererseits auch die Gefahr für Verkehrsteilnehmende. Insbesondere in Kombination mit Feuchtigkeit bildet das Laub häufig einen rutschigen Untergrund, welcher für Fußgänger/innen, Radfahrende sowie Autofahrer/innen gleichermaßen gefährlich ist. 

Das Ordnungsamt der Stadt Brilon weist die Grundstückseigentümer/innen darauf hin, dass die an das Grundstück angrenzenden Fahrbahnen und Gehwege je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich, zu säubern sind. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz und Unkraut, Laub, Schlamm, Unrat und anderen störenden Gegenständen von den Gehwegen, Fahrbahnen und aus den Straßenrinnen. Der Kehricht ist sofort gemäß den abfallrechtlichen Bestimmungen zu beseitigen. Er darf insbesondere weder in Straßenrinnen oder Straßeneinläufe gefegt, noch in Gräben geschüttet werden. 

Außerdem haben Eigentümer/innen oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Brilon dafür Sorge zu tragen, dass bei Gehölzen, die mit Kronen-, Stammteilen oder Ästen in den Verkehrsraum ragen, die Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe (Lichtraumprofil) von 4,50 m ständig gewährleistet ist. Hecken entlang von Verkehrswegen dürfen den Verkehrsraum seitlich nicht einengen. 

Die Stadt Brilon bittet diesen Verpflichtungen nachzukommen. Die Straßenreinigungssatzung sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung sind auf Anfrage beim Ordnungsamt der Stadt Brilon erhältlich oder hier einsehbar.

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