Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine bzw. Grabmale

Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft. 

Diese Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträgerin obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden, durchführen.

Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen.

Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:

Altenbüren                                   10.09.2026 –   9.00 Uhr

Scharfenberg                               10.09.2026 –   9.45 Uhr

Wülfte                                           10.09.2026 – 10.45 Uhr

Gudenhagen/Petersborn            10.09.2026 – 11.30 Uhr

Rösenbeck                                   10.09.2026 – 13.15 Uhr

Messinghausen                           10.09.2026 – 14.00 Uhr 

Hoppecke                                    10.09.2026 – 16.45 Uhr

Nehden                                        10.09.2026 – 17.45 Uhr

Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren. 

Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.

Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.

 

Text: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadt Brilon
Bildrechte: Stadt Brilon

Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Webcams live