Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Brilon

Die Wohnbaulandentwicklung des Stadtgebietes wird neu ausgerichtet ...


Im Juli letzten Jahres beschloss der Rat der Stadt Brilon die Wohnbaulandentwicklung des Stadtgebietes neu auszurichten und beauftragte deshalb das Büro SSR aus Dortmund (Schulten Stadt- und Raumentwicklung) ein entsprechendes Strategiekonzept zu entwickeln. In diesem Konzept wurden in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung unter anderem das Angebot an Wohnbauland sowie die entsprechende Nachfrage ermittelt und gegenübergestellt.

Zu dem Angebot zählen auch sogenannte Baulücken. Bei diesen handelt es sich um Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften, welche nach überschlägiger Prüfung aus öffentlich-rechtlicher Sicht bebaubar sind, bisher allerdings noch nicht oder nur sehr gering zu Bauzwecken genutzt werden. Die Stadtplanungsabteilung hat durch Abgleich von Luftbildern und Planunterlagen (z.B. Bebauungspläne) ca. 650 Baulücken im Stadtgebiet identifiziert, davon entfallen etwa 250 auf die Kernstadt. Insgesamt befinden sich über 90% in Privatbesitz. Auf dem Papier handelt es sich hierbei zunächst um eine beträchtliche Reserve, jedoch hat eine zu Beginn des Jahres durchgeführte Eigentümerbefragung ergeben, dass der Großteil dieses Potenzials dem Markt nicht zur Verfügung steht. Zu 71% der Baulücken in den Ortsteilen und zu 73% der Baulücken in der Kernstadt erfolgte eine Rückmeldung (Stand Mai 2020). Die überwiegende Mehrheit der Befragten signalisierte vor allem kurzfristig keine Bereitschaft zum Verkauf. Als Gründe wurden insbesondere die Bevorratung für die Nachfahren, finanzielle Aspekte sowie die Nutzung als Garten/Grünland genannt.  Es haben sich jedoch auch knapp 30 Baulücken gefunden, die dem Markt sofort zur Verfügung stehen. Sie befinden sich fast ausschließlich in den Briloner Ortsteilen und sollen in einem sogenannten Baulandkataster dargestellt werden.

Das Baulandkataster ist ein Instrument zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen. Es leistet einen Beitrag zum schonenden Umgang mit der Ressource Fläche und verbessert nachhaltig die Ausnutzung bestehender technischer und sozialer Infrastrukturen. Das Kataster ist eine Karte oder Liste, in der Baulücken veröffentlicht werden können, sofern die Eigentümer dem nicht widersprechen. Rechtliche Grundlage ist § 200 (3) BauGB. In dem Baulandkataster der Stadt Brilon werden städtische und private Baugrundstücke, welche sofort verfügbar sind oder zu denen keine Rückmeldung erfolgte, veröffentlicht. Zu den Grundstücken werden kurze Steckbriefe verfügbar sein, in denen z.B. Angaben zur Grundstücksgröße und zum geltenden Planungsrecht erfolgen. Personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht. Die Liste ist nicht abschließend und gerne können auf Initiative der Eigentümer und nach einer generellen Prüfung der Bebaubarkeit, weitere Grundstücke in das Kataster aufgenommen werden. Dies können Grundstücke sein, welche bisher nicht erfasst wurden oder solche, zu denen bisher kein Verkaufswunsch vorlag.

Das Baulandkataster wird am 03.08.2020 im Immobilienportal der Stadt Brilon veröffentlicht (www.o-im.de/brilon/start.php). Es dient als Service für Verkaufswillige und Kaufinteressenten/innen. Der Kontakt zwischen beiden Parteien wird über die Stadt Brilon hergestellt. Interessenten/innen können über ein entsprechendes Formular ihre Kontaktdaten von der Stadt Brilon an die jeweiligen Eigentümer/innen weiterleiten lassen. Die Eigentümer/innen können dann auf eigene Initiative hin den Kontakt herstellen. Bis dahin bleiben sie anonym. An etwaigen Verhandlungen ist die Stadt Brilon nicht beteiligt, ebenso wenig ergeben sich über die Bestimmungen des § 200 (3) BauGB hinaus Rechtsfolgen oder Verpflichtungen zwischen der Stadt Brilon und den Grundstückseigentümern/innen und Interessenten/innen.

 

Widerspruchsrecht

Die öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters gemäß § 200 (3) BauGB erfolgt im Amtsblatt der Stadt Brilon (Nr. 6 vom 26.06.2020). Alle betroffenen Grundstückseigentümer/innen wurden bereits im Zuge der Befragung postalisch informiert und können vor der Veröffentlichung bis zum 31.07.2020 ihren Widerspruch gegen die Darstellung ihres Grundstückes geltend machen. Ein entsprechendes Formular findet sich auf der Internetseite der Stadt Brilon (www.o-im.de/brilon/start.php). Der Widerspruch ist auch nach der Veröffentlichung jederzeit möglich und kann per Telefax (02961/794 – 9 – 151) oder E-Mail (m.stelte(at)brilon.de) sowie postalisch an folgende Adresse gerichtet werden:

 

Stadt Brilon                        

Fachbereich IV Bauwesen, Abteilung Stadtplanung

Am Markt 1, 59929 Brilon

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