Versand der Wahlbenachrichtigungen

20.202 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon für die Europawahl wahlberechtigt

 

Voraussichtlich ab dem 8. Mai erhalten alle derzeit 20.202 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon ihre Wahlbenachrichtigung zur Europawahl. Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber dennoch glaubt,  wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse im Wahlamt nachfragen (Tel. 02961 – 794 – 217 bzw. wahlamt@brilon.de).

Für die Briefwahl muss der auf der Rückseite aufgedruckte Antrag ausgefüllt, unterschrieben und an das Wahlamt der Stadt Brilon geschickt werden. Die Stadt Brilon weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht unterschriebene Briefwahlanträge unbearbeitet zurückgeschickt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch online über die Homepage der Stadt Brilon beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist hierfür insofern notwendig, als dass die dort aufgedruckten persönlichen Daten in das Online-Formular eingetragen werden müssen. Das Online-Formular wird ab dem 8. Mai freigeschaltet.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt im Wahlamt (Amtshaus, Bahnhofstraße 33, 2. Obergeschoss, Raum 26) vorzunehmen. Bei dieser Variante sollte ebenfalls die auf der Rückseite unterschriebene Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.

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