Hier erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Dienstleistungen der Stadt Brilon und die Ansprechpersonen (Startseite: Dienstleistungen und Themenbereiche A-Z).
Im Dienstleistungsportal der Stadt Brilon sind die Dienstleistungen gebündelt, die bereits elektronisch abgewickelt werden können. Zum Dienstleistungsportal gelangen sie hier!
Andrea
Wind
Sachgebietsleiterin 10.2 - Ratsbüro / Medien
Verwaltung allgemein
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Andrea
Wind
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Schiedsamtsbezirk I | Schiedsamtsbezirk II |
Derkeres Quartal Oberes Quartal Altenbüren Esshoff Rixen Scharfenberg | Kreuziger Quartal Niederes Quartal Alme Bontkirchen Brilon-Wald Gudenhagen-Petersborn Hoppecke Madfeld Messinghausen Nehden Radlinghausen Rösenbeck Thülen Wülfte |
Volker Elias Antoniusstraße 13 59929 Brilon Tel.: 02961 / 908229 | Christiana Kretzschmar Am Kalvarienberg 1 59929 Brilon Tel.: 02961 / 51222 |
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und -männer (Schiedspersonen) wahr, die vom Rat der Stadt Brilon auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.
Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen finden Sie unter: www.schiedsamt.de
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:30 |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
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