Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brilon 2024 bis 2028


Seit dem 01.01.2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft getreten. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Das Konzept beinhaltet die voraussichtlich geplanten beitragsfreien Straßen-unterhaltungsmaßnahmen sowie die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbau- maßnahmen gemäß KAG NRW der nächsten 5 Jahre. Nachrichtlich wurden derzeit geplante Baumaßnahmen zur erstmaligen Herstellung nach BauGB und sonstige Maßnahmen aufgenommen. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme.

Die Veröffentlichung des Handlungskonzeptes soll für mehr Transparenz sorgen und die betroffenen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer rechtzeitig über anstehende Baumaßnahmen informieren.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon hat im Rahmen der Delegation nach § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in seiner Sitzung am 17.12.2020 das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brilon 2021 bis 2025 beschlossen. Die erste Fortschreibung erfolgte durch Beschluss des Rates vom 25.11.2021 über das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brilon 2022 bis 2026, die zweite Fortschreibung durch Beschluss des Rates vom 24.11.2022 über das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brilon 2023 bis 2027 und die dritte Fortschreibung durch Beschluss des Rates vom 22.11.2023 über das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brilon 2024 bis 2028.

 

Straßen-/Wegekonzept Straßen- und Wegekonzept

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