Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.
Im Folgenden haben wir hierzu einige Informationen für Sie zusammengestellt. Falls Sie noch Fragen zu wahlrechtlichen Themen haben, die nachfolgend nicht behandelt sind, steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Brilon auch unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Ansprechperson Silja Gruß
Anschrift Amtshaus, Bahnhofstraße 33
Telefon 02961 - 794 - 288
Telefax 02961 - 794 - 19 - 288
E-Mail wahlamt(at)brilon.de
Öffnungszeiten Montag - Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
Ab dem 13. Januar 2025 besteht für Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Um von der Briefwahl Gebrauch zu machen, haben Sie mehrere Optionen:
Wenn Sie bequem von zuhause aus wählen möchten, füllen Sie einfach den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag aus und schicken ihn an das Wahlamt. Alternativ können Sie auch das Antragsformular auf unserer Homepage ausfüllen. Wir stellen dann die Briefwahlunterlagen zusammen und schicken sie Ihnen mit der Post nach Hause.
Ebenfalls können Sie das Wahlamt persönlich aufsuchen und dort schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie sich hierfür entscheiden, füllen Sie ebenfalls den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag aus und bringen diesen mit. Die Möglichkeit zur Briefwahl besteht bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass wegen der verkürzten Fristen für die aktuelle Bundestagswahl die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar im Wahlamt eingehen. Vorher können keine Briefwahlunterlagen verschickt werden.
Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Wenn Sie dies per Post erledigen, benutzen Sie bitte den beigefügten roten Briefumschlag. Um sicherzustellen, dass der rote Wahlbrief noch rechtzeitig ankommt, sollten Sie ihn spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025 in einen Briefkasten werfen. Die Beförderung ist innerhalb Deutschlands portofrei.
Sie können die Briefwahlunterlagen aber auch in die Hausbriefkästen des Rathauses und des Amtshauses werfen.
Die abgegebenen Briefwahlstimmen werden am Wahltag ab 18.00 Uhr zentral im Amtshaus von mehreren Briefwahlvorständen ausgezählt.
Die Stadt Brilon gehört mit den übrigen elf Gemeinden des Hochsauerlandkreises zum Wahlkreis 146. Im Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Der Deutsche Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt (§ 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz).
Die Wahlberechtigten haben daher zwei Stimmen: mit der Erststimme wird ein Wahlkreisbewerber gewählt und mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (also spätestens am 23. Februar 2007 geboren sind) und mindestens seit dem 23. November 2024 ihre Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sind wahlberechtigt, wenn sie
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Vorher muss jedoch bis zum 2. Februar 2025 ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Das Antragsformular ist bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten oder auf www.bundeswahlleiter.de erhältlich.
Unionsbürger, d.h. Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sind dagegen bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Brilon eingetragen ist. Von Amts wegen werden von der Stadt Brilon diejenigen eingetragen, die am 12. Januar 2025 wahlberechtigt sind. Dieser Personenkreis erhält auch eine Wahlbenachrichtigung.
Wer sich jedoch in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 in Brilon anmeldet, wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Brilon eingetragen. Der Antrag kann gleich bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Wer dies unterlässt, bleibt in seiner früheren Gemeinde wahlberechtigt. Wer sich erst ab dem 3. Februar 2025 in Brilon anmeldet, bleibt ebenfalls in seiner früheren Gemeinde wahlberechtigt.
Zwischen dem 3. und 7. Februar 2025 können alle Wahlberechtigten in den Räumen des Wahlamtes die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Angaben überprüfen kann. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in diesem Zeitraum Einspruch einlegen.
Formulare Veränderungsdienst:
Wer von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, bekommt bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Zeitpunkt eine solche Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, aber dennoch glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachfragen.
Wenn Sie Ihren Wahlraum aufsuchen, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie sind dazu zwar nicht verpflichtet, aber Sie erleichtern damit die Arbeit der Wahlhelfer. Anderenfalls müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wer sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweist, wird zurückgewiesen.
Die Stadt Brilon ist in 24 Wahlbezirke eingeteilt. Ein Wahlbezirk ist vereinfacht gesagt das Einzugsgebiet eines Wahlraumes und gleichzeitig die unterste Ebene, für die ein Wahlergebnis ermittelt wird. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke haben sich zur letzten Wahl (Europawahl 2024) keine Änderungen ergeben.
In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlraum eingerichtet. Alle Wahlräume sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Bezeichnung und die Anschrift des für Sie zuständigen Wahlraumes finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dort ist auch vermerkt, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
Bei den Wahlräumen gibt es im Vergleich zur Europawahl im vergangenen Jahr einige Änderungen.
Im Wahlbezirk 011 Altenbrilon, befindet sich der Wahlraum für die Bundestagswahl 2025 im Finanzamt, Nebengebäude, bitte Hinweisschilder beachten (Almerfeldweg 30), da das Haus Wiesengrund nicht zur Verfügung steht.
Im Wahlbezirk 192 Brilon-Wald befindet sich der Wahlraum zukünftig wieder im Kindergarten Brilon-Wald (Alte Schule, Kirchweg 41).
Um Missverständnissen vorzubeugen weist die Stadt Brilon darauf hin, dass sich der Wahlraum für den Stimmbezirk 030 Niederes Quartal im Teilstandort der Grundschule St. Engelbert in der Niederen Mauer (frühere Martin-Luther-Schule) befinden. Im Hauptstandort der Grundschule St. Engelbert am Derker Tor befindet sich kein Wahlraum!
In der Stadt Brilon werden am Wahltag voraussichtlich rund 240 ehrenamtliche Wahlhelfer eingesetzt. Je nach Größe des Wahlbezirks sorgen 7 bis 8 Wahlhelfer in einem Wahlraum für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, indem sie
die Wahlberechtigung prüfen,
die Wähler im Wählerverzeichnis abhaken,
die Stimmzettel ausgeben,
den ordnungsgemäßen Ablauf überwachen,
ab 18.00 Uhr die Stimmzettel auszählen.
Als Wahlhelfer muss man weder besondere Vorkenntnisse besitzen noch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Man muss lediglich wahlberechtigt sein, d.h.
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein
Entgegen landläufiger Meinung müssen sich die Wahlhelfer nicht durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahlraum aufhalten. Es werden für jeden Wahlraum so viele Wahlhelfer eingesetzt, dass eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet werden kann. Der Schichtwechsel ist mittags gegen 13.00 Uhr. Nur zur Auszählung ab 18.00 Uhr müssen alle Wahlhelfer anwesend sein.
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer hat, kann sich formlos an das Wahlamt der Stadt Brilon wenden.
Sie können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Wenn Sie in einem anderen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises 146 wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein (nicht zu verwechseln mit der Wahlbenachrichtigung bzw. dem Stimmzettel).
Auch für die Briefwahl benötigen Sie einen Wahlschein.
Einen Wahlschein erhalten Sie nur auf schriftlichen Antrag. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antrag bereits vorgedruckt, den Sie nur noch datieren und unterschreiben müssen. Sie können auch für eine andere Person einen Wahlscheinantrag stellen. Hierfür benötigen Sie jedoch eine schriftliche Vollmacht.
Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel dürfen Sie zwei Stimmen abgeben.
Wenn Sie im Wahlraum Ihre Stimme abgegeben haben, falten Sie den Stimmzettel bitte so zusammen, dass von den Umstehenden nicht erkannt werden kann, wie Sie gewählt haben. Damit wahren Sie das Wahlgeheimnis.
Die Stimmen des Wahlbezirks 090 Oberes Quartal (ausgenommen Briefwahlstimmen) werden nach der Bundestagswahl vom Landesbetrieb IT NRW statistisch ausgewertet. Zu diesem Zweck sind die Stimmzettel oben links mit einem Buchstaben gekennzeichnet, anhand dessen auf das Alter und das Geschlecht des jeweiligen Briefwählers geschlossen werden kann. Bei der Auszählung der Stimmen spielt die Kennzeichnung keine Rolle. Das Wahlgeheimnis wird bei der Auswertung gewahrt.
Wenn Sie am Wahlabend am Verlauf der Ergebnisermittlung interessiert sind, können Sie diese hier am Wahlabend ab 18.00 Uhr von zuhause aus live mitverfolgen.
Link zur Ergebnispräsentation (unmittelbar vor dem Wahlwochenende)