Kommunalwahl 2025


Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In Brilon finden die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Brilon statt, zudem werden der Landrat und der Kreistag des Hochsauerlandkreises gewählt.

Zu den Wahlen haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt. Falls Sie noch Fragen zu wahlrechtlichen Themen haben, die nachfolgend nicht behandelt sind, steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Brilon auch unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Ansprechperson       Silja Gruß
Anschrift                    Amtshaus, Bahnhofstraße 33
Telefon                       02961 / 794-288
Telefax                       02961 - 794-19-298
E-Mail                         wahlamt(at)brilon.de
Öffnungszeiten         Montag - Mittwoch     08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
                                     Donnerstag                   08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
                                     Freitag                           08.00 - 13.00 Uhr
 

 

Link zum Online-Wahlscheinantrag (siehe Reiter “Wahlschein und Briefwahl”):    https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5958012

Lesen Sie hier die Broschüre "Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!". 

Sie erläutert in Leichter Sprache Wissenswertes rund um die Kommunalwahl am 14. September 2025. Erarbeitet wurde die Broschüre durch die Landeszentrale für politische Bildung NRW in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Wochenschau Verlag.

Die Broschüre soll dazu beitragen, dass alle Menschen in NRW ihr Wahlrecht kennen und es nutzen. Sie fasst auf 36 Seiten verständlich zusammen, was für die Kommunalwahl wichtig ist.

"So entscheiden Sie auch mit. Das ist Demokratie", heißt es im Grußwort der kommunalen Spitzenverbände an die Leserinnen und Leser.

Als gedruckte Broschüre ist sie kostenlos in Rathäusern und Kreisverwaltungen erhältlich und kann zudem bei der Landeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

Am 14. September 2025 können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen erstmals flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Kommunalwahlgesetz. Aber was bedeutet das praktisch?

Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW wurden Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so:

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie ankreuzen müssen, um ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt und über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Bewerber sich hinter den einzelnen Öffnungen verbergen, verraten akustische Stimmzettel. Dazu wurden für alle 19 Wahlbezirke 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle vier Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Bewerber gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können ein solches Wahlhilfepaket (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen:

Die Wahlhilfepakete können beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen bestellt werden, Telefon 0800 000 96 71 bzw. E-Mail info(at)bsvw.de.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0800 000 96 71 zu finden.

Weitere Informationen unter https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html.

Bei der Kreistags- und bei der Ratswahl handelt es sich um eine Kombination aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in Wahlbezirken und ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im Wahlgebiet. Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er den Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reserveliste seiner Partei oder Wählergruppe wählt. Im Wahlbezirk ist der Bewerber mit den meisten gültigen Stimmen gewählt.

Bei der Landrats- und bei der Bürgermeisterwahl handelt es sich um eine reine Mehrheitswahl. Jeder Wähler hat ebenfalls eine Stimme. Derjenige Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, ist gewählt. Wird dies von keinem der Bewerber erreicht, findet am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Unionsbürger, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben (also spätestens am 14. September 2009 geboren sind) und mindestens seit dem 14. Juni 2025 ihre Hauptwohnung in Brilon haben.

Bei einem Wohnungswechsel (Zuzug oder Wegzug) zwischen dem 04. und 29. August 2025 erfolgt eine nachträgliche Aufnahme bzw. Streichung im Wählerverzeichnis. Dies geschieht von Amts wegen, also ohne besonderen Antrag. Bei einem Wohnungswechsel nach dem 29. August 2025 innerhalb des Hochsauerlandkreises erfolgt eine automatische Aufnahme im Wählerverzeichnis nur für die beiden Kreiswahlen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Brilon eingetragen ist. Von Amts wegen werden von der Stadt Brilon diejenigen eingetragen, die am 3. August 2025 wahlberechtigt sind. Dieser Personenkreis erhält auch eine Wahlbenachrichtigung.

Zwischen dem 25. und 29. August 2025 können alle Wahlberechtigten in den Räumen des Wahlamtes die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Angaben überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in diesem Zeitraum Einspruch einlegen.

Formulare Veränderungsdienst:

Wer von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, bekommt bis zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Zeitpunkt eine solche Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, aber dennoch glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachfragen.

Wenn Sie Ihren Wahlraum aufsuchen, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie sind dazu zwar nicht verpflichtet, aber Sie erleichtern damit die Arbeit der Wahlhelfer. Anderenfalls müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wer sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweist, wird zurückgewiesen.

Der Wahlbezirk ist das Gebiet, in der eine Person direkt in den Rat der Stadt Brilon gewählt wird. Die Stadt Brilon ist wie bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020 in 19 Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlausschuss der Stadt Brilon hat aber beschlossen, einige Straßen einem anderen Wahlbezirk und damit einem anderen Wahlraum zuzuordnen.

Bei der Kommunalwahl sind einige Wahlbezirke aus organisatorischen Gründen in zwei oder drei Stimmbezirke eingeteilt. Der Stimmbezirk ist vereinfacht gesagt nicht nur das Einzugsgebiet eines Wahlraumes, sondern auch die unterste Ebene, für die ein Ergebnis ermittelt wird.

So besteht z.B. der Wahlbezirk 17 aus den Stimmbezirken 171 (Messinghausen) und 172 (Bontkirchen). Für beide Stimmbezirke werden Ergebnisse ermittelt, die zusammen das Ergebnis des Wahlbezirks bilden. Demgegenüber besteht z.B. der Wahlbezirk 10 nur aus dem Stimmbezirk 100 (Ratmerstein / Eichholz). In diesem Fall sind der Wahlbezirk und der Stimmbezirk identisch.

Liste aller Wahlbezirke mit den dazugehörigen Straßen
 

In jedem Stimmbezirk wird ein Wahlraum eingerichtet. Alle Wahlräume sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Bezeichnung und die Anschrift des für Sie zuständigen Wahlraumes finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dort ist auch vermerkt, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
 

In der Stadt Brilon werden am Wahltag voraussichtlich rund 220 ehrenamtliche Wahlhelfer eingesetzt. Je nach Größe des Stimmbezirks sorgen 7 bis 9 Wahlhelfer in einem Wahlraum für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, indem sie

  • die Wahlberechtigung prüfen,

  • die Wähler im Wählerverzeichnis abhaken,

  • die Stimmzettel ausgeben,

  • den ordnungsgemäßen Ablauf überwachen,

  • ab 18.00 Uhr die Stimmzettel auszählen.

Als Wahlhelfer muss man weder besondere Vorkenntnisse besitzen noch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Man muss lediglich wahlberechtigt sein, d.h.

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzen,

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein,

  • seinen Hauptwohnsitz in Brilon haben.

Entgegen landläufiger Meinung müssen sich die Wahlhelfer auch nicht durchgehend von 8 bis 18 Uhr im Wahlraum aufhalten. Es werden für jeden Wahlraum so viele Wahlhelfer eingesetzt, dass eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet werden kann. Der Schichtwechsel ist mittags gegen 13.00 Uhr. Nur zur Auszählung ab 18.00 Uhr müssen alle Wahlhelfer anwesend sein.

Mit einer Meldung als Wahlhelfer ist ausdrücklich keine Verpflichtung verbunden, auch bei zukünftigen Wahlen mitwirken zu müssen. Der Einsatz erfolgt freiwillig und in der Regel wohnortnah im Wahlraum des eigenen Ortsteils bzw. Stimmbezirks. Entsprechende Wünsche werden berücksichtigt. Alle Wahlhelfer erhalten natürlich eine Aufwandsentschädigung.

Die Stadt Brilon sucht nach wie vor Wahlhelfer. Wer Interesse daran hat, kann sich formlos an das Wahlamt der Stadt Brilon wenden.

Sie können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Wenn Sie in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlbezirks wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein (nicht zu verwechseln mit der Wahlbenachrichtigung bzw. dem Stimmzettel). Besteht der Wahlbezirk nur aus einem Stimmbezirk, kommt diese Option für Sie also nicht in Frage.

Allerdings benötigen Sie auch für die Briefwahl einen Wahlschein.

Einen Wahlschein erhalten Sie nur auf schriftlichen Antrag. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antrag bereits vorgedruckt, den Sie nur noch datieren und unterschreiben müssen. Sie können auch für eine andere Person einen Wahlscheinantrag stellen. Hierfür benötigen Sie jedoch eine schriftliche Vollmacht.

 

Sobald Sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, besteht für Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Um von der Briefwahl Gebrauch zu machen, haben Sie mehrere Optionen:

Wenn Sie bequem von zuhause aus wählen möchten, füllen Sie einfach den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag aus und schicken ihn an das Wahlamt. Alternativ können Sie das Antragsformular hier auch online ausfüllen. Wir stellen dann die Briefwahlunterlagen zusammen und schicken sie Ihnen mit der Post nach Hause.

Sie können auch das Wahlamt persönlich aufsuchen und dort schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie sich hierfür entscheiden, füllen Sie ebenfalls den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag aus und bringen diesen mit. Die Möglichkeit zur Briefwahl besteht bis Freitag, 12. September 2025, 15.00 Uhr.

Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, 16.00 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Wenn Sie dies per Post erledigen, benutzen Sie bitte den beigefügten roten Briefumschlag. Dessen Beförderung ist innerhalb Deutschlands portofrei. Sie können die Briefwahlunterlagen aber auch in die Hausbriefkästen des Rathauses und des Amtshauses werfen.

Die abgegebenen Briefwahlstimmen werden am Wahltag ab 18.00 Uhr zentral im Amtshaus von mehreren Briefwahlvorständen ausgezählt.

Sie bekommen für jede Wahl, für die Sie wahlberechtigt sind, jeweils einen Stimmzettel, im Normalfall also für die Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl. Auf jedem Stimmzettel dürfen Sie eine Stimme abgeben.

Wenn Sie im Wahlraum Ihre Stimme abgegeben haben, falten Sie bitte jeden einzelnen Stimmzettel so zusammen, dass die Umstehenden nicht erkennen können, wie Sie gewählt haben. Damit wahren Sie das Wahlgeheimnis.

Die Stimmzettel unterscheiden sich farblich wie folgt:

Landratswahl             :          goldgelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

Kreistagswahl            :          rosafarbener Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

Bürgermeisterwahl    :          königsblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

Gemeinderatswahl    :          hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

Da blinde und stark sehbehinderte Wähler die verschiedenen Stimmzettel nicht anhand ihrer Farbe, sondern nur durch das Ertasten von Markierungen unterscheiden können, enthalten alle Stimmzettel erstmals einheitliche Lochungen am unteren Rand. Die Anzahl der Löcher steht für eine bestimmte Wahl:

Landratswahl             :          4 Löcher

Kreistagswahl            :          3 Löcher

Bürgermeisterwahl    :          1 Loch

Gemeinderatswahl    :          kein Loch

Weiterhin ist auf allen Stimmzetteln der obere rechte Rand abgeschnitten, damit blinde und sehbehinderte Wähler wissen, wo sie ihre Stimmzettelschablone ansetzen müssen.

Bei den Löchern unten rechts und dem fehlenden Rand oben rechts handelt es sich also ausdrücklich nicht um Fehler in der Beschaffenheit der Stimmzettel!

Weitere Informationen für blinde und sehbehinderte Wähler finden Sie hier:

 

https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html

 

 

Die Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und die Ratswahl müssen bis spätestens Montag, 07. Juli 2025, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Brilon eingereicht werden. Später eingehende Wahlvorschläge werden nicht mehr berücksichtigt.

Über die Zulassung bzw. Zurückweisung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss der Stadt Brilon am Mittwoch, 15. Juli 2025, 17.30 Uhr. Die Sitzung findet im Bürgersaal des Rathauses statt und ist öffentlich.

Nachtrag nach der Sitzung des Ausschusses:
Eine Übersicht der Wahlvorschläge finden Sie hier.

Wenn Sie am Wahlabend am Verlauf der Ergebnisermittlung interessiert sind, können Sie diese ab 18.00 Uhr von zuhause aus live mitverfolgen.

Der Link zur Ergebnispräsentation wird am Wahltag freigeschaltet und im oberen Bereich dieser Seite gut sichtbar zu finden sein.

Erreicht am 14. September 2025 keiner der Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet zwei Wochen später, also am 28. September 2025, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Sollte dieser Fall eintreten, werden nach dem 14. September 2025 entsprechende Informationen veröffentlicht.


Chronologisch absteigende Auflistung der Pressemitteilungen der Stadt Brilon im Zusammenhang mit der Wahl (Bereich Brilon Aktuell!):

Mittwoch, 18.06.2025:          
Kommunalwahl am 14.09.2025: Wahlhelfer gesucht

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