Lilli
Arnold
Verwaltung allgemein
Montag
08:00 - 12:30
Dienstag
08:00 - 12:30
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Franz
Heers
Fachbereichsleitung II / Kämmerer, Abteilungsleiter 20 - Finanzverwaltung
Verwaltung allgemein
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Hinweis:
Die Kapazitäten von 50 förderfähigen Photovoltaikanlagen sowie von 125 förderfähigen Balkonkraftwerken sind für das Jahr 2024 bereits ausgeschöpft.
Eine Erweiterung der Kapazitäten ist zur Zeit nicht vorgesehen. Sollte es doch zu einer Erweiterung kommen, wird dies öffentlich bekanntgegeben.
Die Stadt Brilon fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohn- und sonstigen Gebäuden mit einem Pauschalbetrag von 500 € pro Anlage.
Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 30.06.2021 beschlossen, dieses Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Für die Jahre ab 2024 beläuft sich das Kontingent zunächst auf 50 Anlagen pro Jahr. Es gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten.
Förderkriterien sind:
➔ Inbetriebnahme ab dem 01.07.2021
➔ Anlage auf privaten Wohn- oder sonstigen Gebäuden (keine Gewerbeobjekte)
➔ Gefördert werden Dachanlagen
➔ Plug-In-Anlagen fallen nicht unter das Förderprogramm
➔ Max. Nennleistung: 15 kWp; mindestens 5 kWp
➔ Antragsteller/in: natürliche Person, Erben- oder Eigentümergemeinschaft
➔ Standort: Stadtgebiet Brilon
➔ Kontingent von 50 geförderten Anlagen p.a. ist noch nicht erschöpft.
Bei Rückfragen zum Programm stehen Ihnen Herr Heers (pv-foerderung(at)brilon.de oder 02961/794-310) oder Frau Arnold (02961/794-311) gerne zur Verfügung.
Die Stadt Brilon sieht in diesem Förderprogramm einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Erzeugung umweltfreundlicher Energie im Stadtgebiet Brilon.
Nutzen Sie zur Beantragung der Fördermittel den Förderantrag (siehe "Downloads"), der digital ausgefüllt und unterschrieben gerne per Mail an pv-foerderung(at)brilon.de zusammen mit Kopien des Inbetriebnahmeprotokolls und der Rechnung des ausführenden Unternehmens übermittelt werden kann.
Außerdem kann die Beantragung auch online über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon gestellt werden (siehe "Links").
Antragsformular
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Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:30 |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr |
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