Europawahl 2024

 

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Im Folgenden haben wir hierzu einige Informationen für Sie zusammengestellt. Falls Sie noch Fragen zu wahlrechtlichen Themen haben, die nachfolgend nicht behandelt sind, steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Brilon auch unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

 

Ansprechpartner      Marc Reermann

Anschrift                   Amtshaus, Bahnhofstraße 33

Telefon                      02961 - 794 - 217

Telefax                       02961 - 794 - 19 - 217

E-Mail                         wahlamt@brilon.de

Öffnungszeiten         Montag - Mittwoch     08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

Freitag                        08.00 - 13.00 Uhr

 

 

Wahlsystem

Bei der Europawahl handelt es sich um eine Verhältniswahl nach Listen. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie ausschließlich eine von den Parteien aufgestellte Liste wählen.

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben (also spätestens am 9. Juni 2008 geboren wurden) und mindestens seit dem 9. März 2024 ihre Hauptwohnung in Deutschland haben.

Im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt, werden jedoch nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 bei der Stadt Brilon eingehen. Der Antrag und weitere Informationen sind bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten oder auf www.bundeswahlleiterin.de erhältlich.

Die in Brilon lebenden Unionsbürger sind grundsätzlich wahlberechtigt, werden aber ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden. Unionsbürger, die bereits bei einer früheren Europawahl einen solchen Antrag gestellt haben, sind allerdings schon von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen und müssen keinen erneuten Antrag stellen. Unionsbürger haben auch die Möglichkeit, in ihrem jeweiligen Heimatland an der Europawahl teilzunehmen.

Das Antragsformular und weitere Informationen stehen unter www.bundeswahlleiterin.de und (in allen Amtssprachen der EU) unterwww.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany bereit.

 

 

 

Wählerverzeichnis

Wählen können Sie nur, wenn Sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Brilon eingetragen sind. Von Amts wegen werden von der Stadt Brilon diejenigen eingetragen, die am 28. April 2024 wahlberechtigt sind.

Wer sich zwischen dem 29. April 2024 und dem 19. Mai 2024 mit seiner Hauptwohnung in Brilon anmeldet, wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Brilon eingetragen. Der Antrag kann gleich bei der Anmeldung im Bürgerbüro gestellt werden. Wer keinen Antrag stellt, bleibt aber in seiner früheren Gemeinde wahlberechtigt.

Wer sich erst ab dem 20. Mai 2024 in Brilon anmeldet, wird nicht mehr in das Wählerverzeichnis der Stadt Brilon aufgenommen, bleibt aber natürlich in seiner früheren Gemeinde wahlberechtigt.

Umzüge innerhalb der Stadt Brilon führen zu keiner Veränderung des Wählerverzeichnisses, d.h. man bleibt in seinem früheren Wahlbezirk wahlberechtigt.

Zwischen dem 21. und 24. Mai 2024 können alle Wahlberechtigten in den Räumen des Wahlamtes die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Angaben überprüfen kann. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in diesem Zeitraum Einspruch einlegen.

 

 

 

Wahlbezirke

Die Stadt Brilon ist in 24 Wahlbezirke eingeteilt. Ein Wahlbezirk ist vereinfacht gesagt das Einzugsgebiet eines Wahlraumes und gleichzeitig die unterste Ebene, für die ein Wahlergebnis ermittelt wird.

Wahlräume

In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlraum eingerichtet. Alle Wahlräume sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Bezeichnung und die Anschrift des für Sie zuständigen Wahlraumes finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dort ist auch vermerkt, ob der Wahlraum barrierefrei ist.

Bei den Wahlräumen haben sich im Vergleich zur letzten Wahl vor zwei Jahren einige Änderungen ergeben: 

Der Wahlraum für den Wahlbezirk 060 Itzelstein / Hollemann wird wieder im Seniorenheim St. Engelbert eingerichtet.

Der Wahlraum für den Wahlbezirk 090 Oberes Quartal befindet sich zwar weiterhin in der Sparkasse, ist aber aufgrund von Umbauarbeiten in diesem Jahr nur über den Nebeneingang in der Strackestraße aus erreichbar.

Der Wahlraum für den Wahlbezirk 111 Altenbüren / Esshoff wird in diesem Jahr im Pfarrheim eingerichtet, da der bisherige Wahlraum im Feuerwehrhaus aufgrund von Straßenbauarbeiten nur eingeschränkt erreichbar ist.

Der Wahlraum für den Wahlbezirk 140 Madfeld zieht vom Kindergarten in das neue Feuerwehrhaus in der Bruchstraße um.

Um Missverständnissen vorzubeugen weist die Stadt Brilon auch darauf hin, dass sich der Wahlraum für den Stimmbezirk 030 Niederes Quartal im Teilstandort der Grundschule St. Engelbert in der Niederen Mauer (frühere Martin-Luther-Schule) befindet. Im Hauptstandort der Grundschule St. Engelbert am Derker Tor befindet sich kein Wahlraum!

Wahlhelfer

In der Stadt Brilon werden am Wahltag voraussichtlich rund 220 ehrenamtliche Wahlhelfer eingesetzt. Je nach Größe des Wahlbezirks sorgen 7 bis 8 Wahlhelfer in einem Wahlraum für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, indem sie

  • die Wahlberechtigung prüfen,
  • die Wähler im Wählerverzeichnis abhaken,
  • die Stimmzettel ausgeben,
  • den ordnungsgemäßen Ablauf überwachen,
  • ab 18.00 Uhr die Stimmzettel auszählen.

 

Wahlhelfer müssen weder besondere Vorkenntnisse besitzen noch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sondern lediglich wahlberechtigt sein.

Entgegen landläufiger Meinung müssen sich die Wahlhelfer nicht durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahlraum aufhalten. Es werden für jeden Wahlraum so viele Wahlhelfer eingesetzt, dass eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet werden kann. Der Schichtwechsel ist mittags gegen 13.00 Uhr. Nur zur Auszählung ab 18.00 Uhr müssen alle Wahlhelfer anwesend sein.

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer hat, kann sich jederzeit formlos an das Wahlamt der Stadt Brilon wenden.

 

 

Wahlbenachrichtigung

Wer von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, bekommt bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Zeitpunkt eine solche Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, aber dennoch glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachfragen.

Wenn Sie Ihren Wahlraum aufsuchen, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie sind dazu zwar nicht verpflichtet, aber Sie erleichtern damit die Arbeit der Wahlhelfer. Anderenfalls müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wer sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweist, wird zurückgewiesen.

 

Briefwahl

 

Ab Montag, den 29. April 2024 besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit der Briefwahl. Um von der Briefwahl Gebrauch zu machen, haben Sie mehrere Optionen:

Wenn Sie bequem von zuhause aus wählen möchten, füllen Sie einfach den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag aus und schicken ihn an das Wahlamt. Alternativ können Sie auch das Antragsformular auf unserer Homepage ausfüllen. Wir stellen dann die Briefwahlunterlagen zusammen und schicken sie Ihnen mit der Post nach Hause.

Sie können auch das Wahlamt persönlich aufsuchen und dort schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abgeben. Auch dies ist eine Variante der Briefwahl. Wenn Sie sich hierfür entscheiden, füllen Sie ebenfalls den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag aus und bringen diesen mit. Die Möglichkeit zur Briefwahl besteht bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18.00 Uhr.

Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, 18.00 Uhr im Wahlamt eingehen. Wenn Sie dies per Post erledigen, benutzen Sie bitte den beigefügten roten Briefum-schlag. Um sicherzustellen, dass der rote Wahlbrief noch rechtzeitig ankommt, sollten Sie ihn spätestens am Mittwoch, den 5. Juni 2024 in einen Briefkasten werfen. Die Beförderung ist innerhalb Deutschlands portofrei. Sie können die Briefwahlunterlagen auch bis zum Wahltag um 18.00 Uhr in die Hausbriefkästen des Rathauses und des Amtshauses werfen.

Die abgegebenen Briefwahlstimmen werden am Wahltag ab 18.00 Uhr zentral im Amtshaus von mehreren Briefwahlvorständen ausgezählt.

 

LINK zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen 

 

Wahlschein

Sie können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Wenn Sie in einem anderen Wahlbezirk innerhalb des Hochsauerlandkreises wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein (nicht zu verwechseln mit der Wahlbenachrichtigung bzw. dem Stimmzettel). Außerhalb des Hochsauerlandkreises dürfen Sie auch mit einem Wahlschein nicht wählen.

Auch für die Briefwahl benötigen Sie einen Wahlschein.

Einen Wahlschein erhalten Sie nur auf schriftlichen Antrag. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antrag bereits vorgedruckt, den Sie nur noch datieren und unterschreiben müssen. Sie können auch für eine andere Person einen Wahlscheinantrag stellen. Hierfür benötigen Sie jedoch eine schriftliche Vollmacht.

 

 

Stimmzettel

Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel dürfen Sie eine Stimme abgeben.

 

Wenn Sie im Wahlraum Ihre Stimme abgegeben haben, falten Sie den Stimmzettel bitte so zusammen, dass von den Umstehenden nicht erkannt werden kann, wie Sie gewählt haben. Damit wahren Sie das Wahlgeheimnis.

 

 

Wahlergebnispräsentation

Wenn Sie am Wahlabend am Verlauf der Ergebnisermittlung interessiert sind, können Sie diese auf www.brilon.de ab 18.00 Uhr von zuhause aus live mitverfolgen.

Der  Link zur Ergebnispräsentation folgt unmittelbar vor dem Wahlwochenende!

 

 

Webcams live